Luftsportverein-Trier e.V.

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Ausbildung

Voraussetzungen: Zu Beginn der Flugausbildung zur UL-Lizenz, spätestens aber vor dem ersten Alleinflug benötigt man ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis. Mit der Flugausbildung zum UL-Schein SPL beginnen darf man mit 16 Jahren, sofern die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind. Den Flugschein für Ultraleicht-Piloten bekommt man frühestens mit 17 Jahren ausgehändigt.

Theorieausbildung: Die Flugausbildung zum UL-Schein gliedert sich in zwei Teile: eine theoretische und eine praktische Flugausbildung
Die theoretische Flugausbildung erfolgt in der Regel parallel zur praktischen Flugausbildung. Vorgeschrieben sind gesetzlich mindestens 60 Unterrichtsstunden, die auch in großen Teilen als Online-Unterricht stattfinden können. Die theoretische Ausbildung umfaßt die Fächer: Luftrecht, Meteorologie, Naviagtion, Technik mit Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. Für UL-Piloten kommt, im Gegensatz zum Motorflugpiloten, noch das Fach Pyrotechnik hinzu. Dieses Fach ergibt sich aus dem raketengetriebenen Rettungsgerät, welches in UL, die unter deutscher Zulassung fliegen, vorgeschrieben ist. Es handelt sich dabei um einen großen Fallschirm, der von einer kleinen Rakete ausgeschossen werden kann und das komplette Ultraleichtflugzeug mitsamt Besatzung sicher zur Erde bringt. Für die Zulassung zur Theorieprüfung müssen mindestens 10 Flugstunden geflogen worden sein. Es bietet sich an, zunächst mit der praktischen Flugausbildung zu beginnen und begleitend Unterricht zu nehmen, bzw. sich erst nach den ersten Flugstunden zum theoretischen Unterricht, evtl. in einem Blockkurs anzumelden. Die theoretische Prüfung muß auf jeden Fall vor der praktischen Prüfung bestanden sein.

Praktische Flugausbildung: Die praktische Pilotenausbildung zum Ultraleichtschein SPL unterteilt sich grundsätzlich in drei Ausbildungsabschnitte.

Der erste Abschnitt befaßt sich mit der grundsätzlichen Bedienung des Ultraleichtflugzeuges. Wir fliegen das UL nach Sicht, d. h. sehen und gesehen werden. Rausschauen ist also oberstes Gebot. Die ersten Flugstunden befassen sich unter anderem damit „in der Gegend herum zu fliegen“ und zu lernen, das Ultraleichtflugzeug in allen drei Achsen zu steuern. Die Flugübungen, die mit dem Ultraleicht dafür geflogen werden, macht man sinnvollerweise in einiger Entfernung vom Flugplatz in ausreichender Flughöhe, damit der UL-Schüler auch ausreichend Zeit und Platz hat, die Fehler, die er zunächst macht, selbständig auszugleichen. Die ersten zehn bis fünfzehn, je nach Alter und Talent des Flugschülers auch zwanzig Flugstunden, werden dafür benötigt. Während dieser Flüge lernt man die Koordination der Steuerorgane, das Verhalten des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen, das Verhindern gefährlicher Fluglagen, bzw. ist man in eine solche durch einen Steuerfehler geraten, das sichere Herauskommen aus dieser Situation. Notfalltraining, wie Verhalten bei Triebwerksausfall, Abschätzen von Gleitwinkel bei Treibwerksausfall, bestimmte Verfahren in Gefahrensituationen/ Außenlandeübungen und natürlich die Landung bei den verschiedensten Windstärken- und Richtungen.

Hat man diese Hürden geschafft, darf man das Ultraleicht dann alleine fliegen.

Der zweite Ausbildungsabschnitt befaßt sich mehr mit dem Fliegen von einem Ort zum anderen und Flügen alleine in der Platzrunde. D.h. nach dem ersten Alleinflug, häufig wird er auch erster Soloflug genannt, muß der Flugschüler sicherer werden. Diese Sicherheit, man könnte es auch Verstärkung des Selbstvertrauens nennen, erlangt er zunächst durch Landetraining am Heimatflugplatz. Für diese benötigt er einen sogenannten mündlichen Flugauftrag. Der Ultraleichtfluglehrer ist dabei immer am Boden und beobachtet die Flüge. Nach diesen Soloplatzrunden hat er dann genug gelernt, um auch an anderen Flugplätzen eine Landung sicher zu können. Außerdem werden in diesem Ausbildungabschnitt die Flugübungen aus dem ersten Ausbildungsabschnitt regelmäßig mit und ohne Fluglehrer im Cockpit wiederholt. Der Flugschüler bekommt sogenannte schriftliche Flugaufträge und darf dann auch alleine vom Flugplatz wegfliegen. Er macht vor dem Flug eine Flugplanung und fliegt diese dann alleine ab. Evtl. fliegt er auch einmal alleine zu einem anderen Flugplatz und landet dort. Platzrunden-/ Landetraining darf er dort allerdings nicht alleine machen. Dafür benötigt er einen beaufsichtigenden Fluglehrer am Flugplatz.

Der dritte und letzte Abschnitt auf dem Weg zur Pilotenlizenz beschäftigt sich mit der praktischen Flugprüfung. Es werden alle Flugübungen nochmals ausgiebig trainiert, Ziellandeübungen am Heimatflugplatz geflogen, mögliche Streckenflüge und Flugziele, die bei der Flugprüfung ab-/ angeflogen werden können werden geflogen.

Die praktische Prüfung zum SPL: Wenn mindestens 30 Flugstunden wovon 10 im Alleinflug absolviert wurden, und der Fluglehrer dann der Meinung ist, dass das praktische Können und das fachliche Wissen ausreichend für eine Prüfung ist, wird der Flugschüler mit seinem Einverständnis zur Prüfung angemeldet. Die Prüfung zum UL-Schein beinhaltet dann eine Streckenflugvorbereitung, das Abfliegen der Flugstrecke mit allen erforderlichen Maßnahmen, das Fliegen von verschiedenen Konfigurationen wie Steilkurven, Vermeidung und Beenden von gefährlichen Situationen, also im Prinzip allem, was man während der praktischen Flugausbildung gelernt hat. Auch den Theorieunterricht sollte man nicht vergessen haben. Vor dem Flug und während des Prüfungsfluges kann es durchaus hilfreich sein, das eine oder andere noch Präsent zu haben. Es wird entweder für eine entsprechende Situation benötigt oder der Prüfer fragt dies vor, bzw. während des Prüfungsfluges ab.
Hat man das dann alles mehr oder weniger gut vollbracht ist man nach wenigen Tagen stolzer Besitzer eines Stückchen Papiers, das einem erlaubt, mit einem Luftsportgerät, alleine durch die Luft zu fliegen.

Dauer einer Flugausbildung.
Immer wieder taucht die Frage auf, wie lange man für eine Flugausbildung zum Ultraleichtpiloten benötigt. Hier gilt, wie bei vielen anderen Dingen auch: …..es kommt drauf an ! Bei uns im Verein geschieht die Ausbildung durch unsere ehrenamtlichen Fluglehrer, somit in deren Freizeit. Aus der Erfahrung heraus kann man sagen, im Sommer die Praxis und im Winter die Theorie, also etwa ein Jahr. Alles aber auch abhängig von dem eigenen Engagement. So gibt es auch Flugschüler, die das gesamte Programm in einen halben Jahr  abgespult haben. Im Gegensatz zu fast allen kommerziellen Flugschulen, die mit einer C-42 ausbilden, schulen wir direkt auf einem modernen Hochleistungsflugzeug, der Dynamic WT9.

Kosten der Flugausbildung.
Grundsätzlich müssen kommerzielle Flugschulen anders kalkulieren als wir. In einem Verein schulen die Fluglehrer in der Regel ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich und in ihrer Freizeit. Somit ist die Ausbildung in einem Verein meist die kostengünstigere Wahl. Allerdings dauert sie auch meist länger. 

30 Mindest-Flugstunden sind Pflicht, d.h. es fallen nur die vereinsinternen Fluggebühren sowie ein Mitglieds-Monatsbeitrag und eine einmalige Aufnahmegebühr an.

Hinzu kommen noch Kosten für Literatur, Prüfungsgebühren und eventuell Kurs für Flugfunkzeugnis.

Diese Kosten sind nicht auf einen Schlag zu zahlen, sondern jeweils monatlich nach Flugstunden.

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